Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Sternpartements“
Vermieterin: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Rheinhessen, Hans-Böckler-Str. 109, 55128 Mainz
1. Anreise / Check-In / Abreise
Der Check-In erfolgt ab 14:00 Uhr bis Folgetag 04:00 Uhr. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit der Vermieterin individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 24.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an die Vermieterin als gekündigt. Die Vermieterin oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Bei längerfristiger Anmietung ab 2 Wochen verpflichtet sich der Mieter/in die Wohnung sauber zu halten und regelmäßige Reinigungsarbeiten durchzuführen und die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses entsprechend zu übergeben. Andernfalls behält sich der Vermieter vor bei starken Verschmutzungen eine zusätzliche Erschwerniszulage in Höhe von 150,00 € zu erheben. Dies beinhaltet auch gespültes und sauber eingeräumtes Küchengeschirr.
2. Sonderwünsche
Sonderwünsche und Nebenabreden insbesondere im Zusammenhang mit Pflegedienstleistungen sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Vermieterin.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Zahlung auf das Konto der Vermieter seine Gültigkeit. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser und Abfall werden nicht erhoben. Energiekosten werden nur erhoben, wenn es zu einen unüblichen Verbrauch kommt.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. • Bei einem Rücktritt vom Tag der Buchung bis 21 Tage vor Mietbeginn (Check-in 14 Uhr am Anreisetag), erhält der Gast 100% des Gesamtpreises zurück. • Bei Einem Rücktritt 21 Tage bis 4 Tage vor Mietbeginn (Check-in 14 Uhr am Anreisetag), erhält der Gast 50% des Gesamtpreises zurück. • Bei einem Rücktritt von weniger als 72 Stunden vor Check-In (14 Uhr) ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen, nach Absprache gestellt werden.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Unterkunft, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Unterkunft und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort der Vermieterin gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Unterkunft bei der Vermieterin eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
6. Nichteinhaltung der Hausregeln
Die Gastgeberin behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Hausregeln und guten Sitten (wie z.B. Lärm, unerlaubter Besuch und Rauchen in der Wohnung) das Vertragsverhältnis fristlos und ohne Erstattung zu kündigen.
7. Rauchen ist nicht gestattet
Das Rauchen in den Wohnungen ist strengstens untersagt. Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 250 Euro berechnet.
8. Hunde
8.1 Hunde und andere Tiere sind in den Unterkünften generell nicht gestattet. Ist der Mieter auf einen Assistenzhund angewiesen, kann auf Nachfrage unter folgenden Bedingungen davon abgewichen werden:
a) Hunde dürfen nicht auf das Bett, die Couch, das Sofa oder andere Liege- und Sitzmöglichkeiten in der Unterkunft.
b) Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass sein Hund keine Schäden an der Unterkunft oder dem Inventar verursacht.
c) Der Hund muss jederzeit beaufsichtigt werden, um Störungen oder Belästigungen für andere Mieter oder Nachbarn zu vermeiden.
d) Alle Hinterlassenschaften des Hundes müssen umgehend und ordnungsgemäß vom Mieter entfernt werden.
e) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch den Hund verursacht werden.
f) Der Hundebesitzer ist verpflichtet, eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund zu haben und der Vermieterin auf Anfrage den Versicherungsnachweis vorzulegen.
8.2 Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen behält sich die Vermieterin das Recht vor, eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 250 € zu erheben. Diese Pauschale dient zur Abdeckung der zusätzlichen Reinigungskosten, die durch die Anwesenheit des Hundes und die nicht eingehaltenen Regeln entstehen.
8.3 Die Vermieterin behält sich das Recht vor, die Mitnahme von Hunden in bestimmten Unterkünften ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
8.4 Der Gast übernimmt die volle Verantwortung für jegliche Schäden, die er oder sein Hund an der Unterkunft oder dem Inventar verursachen.
8.5 Die Vermieterin haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die dem Gast oder seinen Begleitpersonen durch den Hund während des Aufenthalts entstehen.
8.6 Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen freistellt, die im Zusammenhang mit der Mitnahme seines Hundes entstehen könnten.
9. Elektroautos
Das Aufladen eines Fahrzeugs mit Haushaltstrom durch eine Steckdose ist untersagt.
10. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, Pandemie, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Die Vermieterin ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung der Vermieterin für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte und Equipment (wie z.B. Toaster, Wasserkocher, Herd) ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Die Vermieterin haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl, Wasserschaden oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
11. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Die Vermieterin behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mainz.